Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Vertragsparteien und Rechtsgrundlagen

Seniorenberatung NW mit Sitz am Christoph Merian – Ring 11 in 4153 Reinach steht Senioren und Angehörigen mit ihrem Dienstleitungsangebot beratend und begleitend zur Seite.


Die Seniorenberatung NW und der Kunde, namentlich der Auftraggeber gehen ein Auftragsverhältnis ein, sobald ein Abklärungsgespräch stattgefunden hat und der Mandatsvertrag gegenseitig unterzeichnet ist. Wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles geregelt ist, gelten die Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR), und dabei insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff OR).



Bedingungen

Der Auftraggeber bestätigt seine Instruktions- bzw. Unterschriftsberechtigung gegenüber Seniorenberatung NW schriftlich


Der Mandatsvertrag beschreibt Umfang der zu erbringenden Dienstleistung und ein entsprechendes Kostendach. Nach beidseitiger Unterzeichnung des Mandatsvertrages sieht Seniorenberatung NW den Auftrag als gegeben.

Seniorenberatung NW stützt sich bei der Erledigung des Auftrags auf Angaben des Auftraggebers. In diesem Sinne verpflichtet sich dieser, sämtliche für die Erbringung der Dienstleistung nötigen Auskünfte, Unterlagen oder anderweitigen Informationen zu beschaffen und an Seniorenberatung NW auszuhändigen.

Übersteigt der zeitliche Aufwand die im Mandatsvertrag festgelegten Kosten, oder fallen im Verlauf der Zusammenarbeit weitere Dienstleistungen an, informiert Seniorenberatung NW den Auftraggeber im Vorfeld über zusätzlich anfallende Kosten.

Seniorenberatung NW verpflichtet sich, das Mandat sorgfältig, gewissenhaft und im Interesse des Leistungsempfängers auszuführen. Sämtliche Schritte werden dokumentiert. Telefonische Abmachungen werden unverzüglich schriftlich bestätigt.



Verschwiegenheitspflicht

Der Mandant entbindet Seniorenberatung NW mittels einer schriftlichen Vollmacht von der Schweigepflicht gegenüber Ärzten, Spitäler, Amtspersonen, oder anderweitigen Institutionen, welche zum Erlangen der optimalen Lösung involviert werden müssen. Gegenüber anderen Drittpersonen verpflichtet sich Seniorenberatung NW zur strickten Verschwiegenheit und Diskretion. Dies gilt auch nach Beendigung des Mandates.




Haftung

Seniorenberatung NW übt die Dienstleistungen in Zustimmung des Auftraggebers aus. Für Risiken, welche sich aus der gefundenen Lösung ergeben haftet der Auftraggeber selbst. Alle sich daraus ergebenden Kosten und anderen Lasten sind ausschließlich vom Auftraggeber bzw. vom Leistungsempfänger zu tragen.




Vergütung

Der Mandant verpflichtet sich, Seniorenberatung NW alle Auslagen, die sich im Rahmen des Mandates ergeben zu vergüten. Sollte für Seniorenberatung NW während der Ausübung des Mandates ein nachgewiesener finanzieller Schaden entstehen, verpflichtet sich der Auftraggeber diesen zu ersetzen

Die Rechnungsstellung für erbrachte Leistungen erfolgt monatlich, ungeachtet davon, ob das Mandat beendet ist. Anfallende Spesen werden gemäss Aufwand und mittels vorhandenen Quittungen klar deklariert und ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung




Beendigung des Mandats

Im Falle einer ausserordentlichen Beendigung des Mandates, z. B. Todesfall ist eine kurzfristige Kündigung möglich. Die Seniorenberatung Nordwestschweiz erstellt in diesem Fall eine entsprechende Schlussabrechnung.




Gerichtstand

Für gerichtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Standort der Geschäftsstelle zuständig.